Wer beeinflusst wen, mit wie viel Geld, und was haben Prüfbehörden dazu selbst festgestellt.
Jede Zahl mit Quelle und Jahr. Was nicht belegbar ist, steht als „nicht belegbar" dabei — und wird nicht behauptet.
Weil man über Politik viel reden kann — und weil man es auch nachsehen kann.
Es gibt in Deutschland mehr öffentlich zugängliche Dokumente über Einflussnahme als je zuvor: das Lobbyregister des Bundestags, Parteispenden im Bundesanzeiger, Prüfberichte des Bundesrechnungshofs, Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen, Urteile. Alles frei abrufbar. Nur liest es kaum jemand, weil es zersplittert und sperrig ist.
Diese Seite sortiert es. Vier Bereiche, jeweils mit Fundstelle, Jahr und Link auf das Original. Wo wir etwas nicht belegen konnten, steht das ausdrücklich dabei — auch wenn es die spektakulärere Geschichte wäre.
Wir behaupten keine geheimen Absichten. Wir behaupten keine Straftat, die nicht durch Urteil oder Behördentext belegt ist. Wir nennen keine Namen ohne Beleg. Wir schreiben keine Zahlen ab, die wir nicht am Original geprüft haben.
Warum? Weil eine unbelegte Behauptung die zwanzig belegten daneben kaputt macht. Wer etwas wirklich ans Licht bringen will, muss der Prüfung standhalten — nicht dem Applaus.
Das Lobbyregistergesetz wurde am 16.04.2021 ausgefertigt (BGBl. I S. 818) und gilt seit 01.01.2022; zuletzt geändert am 12.06.2024. Wer Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertritt, muss sich eintragen — und dabei auch seine jährlichen Aufwendungen angeben, in Stufen von 10.000 Euro.
| Stand | Aktive Einträge |
|---|---|
| 01.06.2022 (Start) | 4.696 |
| 01.01.2023 | 5.534 |
| 02.01.2024 | 6.106 |
| 08.01.2025 | 5.884 |
| 16.10.2026 | 6.332 |
Quelle: Lobbyregister beim Deutschen Bundestag, Startseite/Statistik; Zeitreihe über Wayback-Machine-Snapshots + aktueller Abruf 16.10.2026.
Von den 6.332 sind 5.516 juristische Personen (87,1 %) — also Firmen, Verbände, Kanzleien. Dazu 290 Netzwerke/Plattformen, 256 natürliche Personen, 194 Personengesellschaften. Der amtliche Open-Data-Export umfasst 7.009 Einträge (aktive und frühere).
In 5.696 Einträgen ist ein Finanzaufwand größer null angegeben. Die Summe der angegebenen Obergrenzen beträgt 930.910.000 Euro, die Summe der Untergrenzen 873.955.696 Euro. Wichtig: Das ist keine amtliche Gesamtsumme — es ist unsere Aggregation des amtlichen JSON-Exports. Wer die Zahl verwendet, sollte das dazusagen.
| Akteur | Angegebene Aufwendungen 2025 |
|---|---|
| Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft | 15,83–15,84 Mio. € |
| Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) | 5,65–5,66 Mio. € |
| AOK-Bundesverband | 4,57–4,58 Mio. € |
| Bundesärztekammer | 3,92–3,93 Mio. € |
| ABDA – Apothekerverbände | 2,20–2,21 Mio. € |
| Bayer AG | 2,18–2,19 Mio. € |
| Verband der Privaten Krankenversicherung | 2,10–2,11 Mio. € |
| Deutsche Krankenhausgesellschaft | 1,99–2,00 Mio. € |
Quelle: Lobbyregister, Jahresbudget-Feld „Jährliche finanzielle Aufwendungen", Registereinträge u. a. R000762, R000892, R002002, R001417, R002249, R000815, R001591. Die Beträge sind vom Register als Bandbreiten ausgewiesen.
Nach Tätigkeitskategorie entfallen die höchsten Summen auf Unternehmen (2.082 Einträge, 347,87 Mio. €) und Wirtschaftsverbände (750 Einträge, 234,70 Mio. €). Nach Interessenbereich führen Wirtschaft (47,4 % der Einträge), Umwelt (40,1 %), Europapolitik (34,1 %) und Gesundheit (28,4 %).
Dazu: 23.925 Regelungsvorhaben, bei denen Lobbyisten mitgewirkt haben (verteilt auf 4.211 Einträge), und 21.005 Stellungnahmen und Gutachten. Das ist die Zahl, die am meisten unterschätzt wird — es geht nicht um Gespräche, es geht um Textarbeit an Gesetzen.
Im Register sind 30.240 Personen angegeben, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben. Bei 967 davon (3,2 %) ist ein Wechsel aus Politik oder Verwaltung vermerkt:
Beispiele, die im Register selbst stehen und daher belegbar sind: Der AOK-Bundesverband beschäftigt eine Person, die bis 04/2024 ins Bundesgesundheitsministerium abgeordnet war, und eine weitere mit BMG-Vergangenheit. Die Private Krankenversicherung nennt eine Referentin, die bis 06/2024 im BMG tätig war. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen nennt Burkhard Blienert — bis 05/2025 Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Die „E-Rezept-Enthusiasten" nennen einen Unterabteilungsleiter a. D., der bis 12/2021 im BMG für gematik, Telematik und eHealth zuständig war. MSLGROUP Germany nennt Wolfgang Büchner, bis 05/2025 stellvertretender Regierungssprecher.
Quelle: Lobbyregister, Registereinträge R000892, R000815, R000774, R004318, R006225, R000756, R002285, R000739, R002249 — Feld „Betraute Personen".
Wie man das richtig liest: Ein Wechsel ist nicht verboten und nicht automatisch korrupt. Das Register dokumentiert ihn — mehr nicht. Wer daraus „die steuern das Ministerium" macht, behauptet etwas, das die Quelle nicht hergibt.
| Jahr | Anzahl Großspenden > 35.000 € | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 132 | 18.271.668,14 € |
| 2025 | 169 | 23.599.019,45 € |
Eigene Auszählung der amtlichen Spendentabellen des Bundestags; der Bundestag selbst nennt keine Gesamtsumme. Größte Einzelspenden: 2024 4.090.000 € von Thomas Stanger an das BSW (Drs. 20/11513), 2025 2.349.906,62 € von Gerhard Dingler an die AfD (Drs. 21/200).
Das Lobbyregistergesetz sieht Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bei Vorsatz und bis zu 20.000 Euro bei Fahrlässigkeit vor, wenn Einträge nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht werden.
In der Registerstatistik stehen 403 Fälle in der Liste der Verstöße und Nichtaktualisierungen — davon 402 als „nicht aktualisiert" und genau ein Fall mit festgestelltem Verstoß gegen den Verhaltenskodex. Eine amtliche Veröffentlichung eines tatsächlich verhängten Bußgeldes — mit Betrag, Datum und Adressat — haben wir nicht gefunden.
Wir behaupten deshalb nicht, dass keine verhängt wurden. Wir stellen fest: es ist nicht auffindbar. Ein Gesetz, dessen Sanktion niemand nachlesen kann, wirkt anders als eines, bei dem man sie nachlesen kann.
„Das Ende der CDU“ — Prof. Dr. Christian Rieck, Wirtschaftswissenschaftler, analysiert, wie die CDU durch Entscheidungen, die zu ihrer Zeit jeweils sinnvoll erschienen, in eine Lage geraten ist, aus der sie strategisch kaum noch herauskommt — und welche Optionen ihr bleiben.
Video bei YouTube ansehen →Kanal: Prof. Dr. Christian Rieck (571.000 Abonnenten) · veröffentlicht 22.08.2026 ·
rund 1,19 Mio. Aufrufe (Abruf 31.10.2026).
Debattenbeitrag, kein Beleg in unserem Sinne: Für dieses Video liegt uns keine belastbare
Transkription vor. Deshalb steht hier keine wörtliche Aussage daraus, sondern nur, worum es nach
der eigenen Ankündigung des Kanals geht. Als Beleg zitieren wir es nicht.
Uns interessiert an diesem Video nicht der Parteitag, sondern der Mechanismus: Wenn eine Regierungspartei ihre Entscheidungen zuerst an der eigenen Machtabsicherung ausrichtet, wird sie für organisierte Interessen berechenbar. Wer Zugang, Geld oder öffentlichen Druck anbieten kann, weiß dann ziemlich genau, wann er den Ausschlag gibt. Das ist der Nährboden für Lobbyarbeit — und der lässt sich unabhängig davon prüfen, welche Partei gerade regiert.
Gesundheit ist mit 28,4 % der Registereinträge einer der größten Interessenbereiche. Die Aufwendungen der größten Akteure reichen von rund 1,1 bis 5,7 Millionen Euro pro Jahr — allein für Interessenvertretung, nicht für Produktion oder Forschung.
| Akteur | 2025 (angegeben) | Eintrag |
|---|---|---|
| vfa – Forschende Arzneimittelhersteller | 5,65–5,66 Mio. € | R000762 |
| AOK-Bundesverband | 4,57–4,58 Mio. € | R000892 |
| Bundesärztekammer | 3,92–3,93 Mio. € | R002002 |
| ABDA – Apothekerverbände | 2,20–2,21 Mio. € | R001417 |
| Bayer AG | 2,18–2,19 Mio. € | R002249 |
| Private Krankenversicherung (PKV) | 2,10–2,11 Mio. € | R000815 |
| Deutsche Krankenhausgesellschaft | 1,99–2,00 Mio. € | R001591 |
| BKK Dachverband | 1,84–1,85 Mio. € | R002706 |
| BPI – Pharmazeutische Industrie | 1,80–1,81 Mio. € | R001463 |
| Pharma Deutschland e.V. | 1,74–1,75 Mio. € | R000739 |
| PHAGRO – Pharmagroßhandel | 1,42–1,43 Mio. € | R000270 |
| Roche Pharma AG | 1,30–1,31 Mio. € | R002169 |
| vdek – Ersatzkassen | 1,23–1,24 Mio. € | R001928 |
| AbbVie Deutschland | 1,19–1,20 Mio. € | R000796 |
| Novartis Pharma | 1,13–1,14 Mio. € | R001296 |
Quelle: Lobbyregister beim Deutschen Bundestag, Feld „Jährliche finanzielle Aufwendungen", Geschäftsjahr 2025. Bandbreiten, keine Punktwerte.
Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO vom 15.08.2025 — Prüfungsfeststellungen, wörtlich:
„Die daraus folgende strukturelle Deckungslücke wächst jährlich um 6 bis 8 Mrd. Euro. Dies hätte einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 0,3 Beitragssatzpunkten pro Jahr zur Folge."
„Das BMG hat die Chance vertan, frühzeitig auf die Beitragssatzentwicklung zu reagieren."
Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO „Entwicklung der Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung", 15.08.2025.
Hier liegt der härteste amtliche Befund vor, den wir gefunden haben — und er stammt nicht von einer Kampagne, sondern vom Bundesrechnungshof. Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss, 28.03.2024, Gz. IX 1 - 0000625.
Der Rechnungshof hat das Vorgehen in seinem eigenen Text so bewertet:
Das BMG kaufte „ohne jegliche Mengensteuerung und in Folge weit über dem Bedarf". Die „übermäßige Beschaffung von Importware in einer angespannten Marktlage zu extrem gestiegenen Preisen war unwirtschaftlich".
„Eine zentrale Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen durch den Bund hat sich als ineffizient und unwirtschaftlich erwiesen."
Der Vergleich der Zahlen macht es greifbar: Der ermittelte dringliche Bedarf lag bei 75 Millionen partikelfiltrierenden Halbmasken und 200 Millionen OP-Masken — zusammen 275 Millionen. Tatsächlich importiert wurden 961 Millionen PfH und 1,7 Milliarden MNS, dazu kamen noch einmal 692 Millionen PfH und 2,4 Milliarden MNS aus deutscher Produktion.
Und dann: Bis Ende 2023 wurden nur 1,7 Milliarden Stück — weniger als 30 % — im Inland verteilt, 300 Millionen wurden ins Ausland gespendet. 2023 ließ das Ministerium 1,2 Milliarden Masken vernichten.
Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO zur Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken durch das BMG, 28.03.2024; BMG-Beschaffungsstab „Daten und Fakten" 04/2021; Bundestagsdrucksachen 19/31693 und 20/9819.
Das müssen wir klar sagen, auch wenn es unbequem ist: Die zuständigen Gerichte haben eine Strafbarkeit nach § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) ausdrücklich verneint. Der Bundesgerichtshof verwarf am 05.07.2022 die Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft: Das Verhalten sei nicht strafbar, weil die Vorteile nicht für eine Mandatshandlung geflossen seien. Das Oberlandesgericht München hatte zuvor im November 2021 Vermögensarreste von 660.000 € und 1.243.000 € aufgehoben.
Verurteilt wurde rechtskräftig: eine Angeklagte wegen Steuerhinterziehung zu 4 Jahren und 5 Monaten (LG München I; BGH-Beschluss vom 29.04.2025, 1 StR 238/24). Außerdem ermittelte die Staatsanwaltschaft Mannheim ab dem 26.03.2021 gegen einen Abgeordneten wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumen und Personal.
Als Reaktion des Gesetzgebers wurde zum 18.06.2024 durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches der neue § 108f StGB eingefügt — „unzulässige Interessenwahrnehmung" (BGBl. 2024 I Nr. 190).
Quellen: OLG München, Pressemitteilung 31/2021; Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen Nr. 107/2022 und Nr. 126/2025; Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 190; Staatsanwaltschaft Mannheim, Pressemitteilung 31.03.2021.
Hier geht es nicht um Skandale, sondern um Widersprüche, die amtliche Stellen selbst festgestellt haben. Solche Stellen sind schwerer wegzuerklären als jede Behauptung von außen.
Das Bundesgesundheitsministerium trug vor, seine Aufgabe sei die Versorgung mit einem Jahresvorrat von 4,7 Milliarden Masken gewesen — die Beschaffung sei damit bedarfsgerecht gewesen.
Der Bundesrechnungshof schreibt dazu in seinem Bericht: „Nach den Prüfungsfeststellungen des Bundesrechnungshofes ist dies unzutreffend." Der maßgebliche Kabinettsbeschluss im März 2020 habe ausdrücklich nur eine kurzfristige und ergänzende Beschaffung für Akutkliniken und Arztpraxen vorgesehen — nach der „im Endeffekt realistischen Schätzung" 275 Millionen Masken.
BRH, Beratungsbericht 28.03.2024, Zusammenfassung.
Quellen: Bundesrechnungshof – Beratungsberichte und Bemerkungen 2024/2025, jeweils auf bundesrechnungshof.de veröffentlicht.
Diese Rubrik ist der wichtigste Teil der Seite. Wir haben gesucht — und nichts Belastbares gefunden:
Man braucht keine Verschwörung, um diese Zahlen unerträglich zu finden. 5,9 Milliarden Euro für Masken, von denen 275 Millionen gebraucht wurden. 1,2 Milliarden Masken, die vernichtet werden. Ein Register, dessen Bußgeld niemand nachlesen kann. Ein Ministerium, das dem Rechnungshof erklärt, es habe alles richtig gemacht — und vom Rechnungshof das Wort „unzutreffend" zurückbekommt.
Das ist kein Geheimnis. Das steht in amtlichen Dokumenten, die jeder herunterladen kann. Genau deshalb steht es hier.
Hinweis zur Methode: Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Primärquellen und wurden am Original geprüft. Eigene Aggregationen (etwa die Summe der Lobbyregister-Aufwendungen) sind als solche gekennzeichnet — sie sind keine amtlichen Zahlen.
Bei laufenden Verfahren wird keine Schuld behauptet. Wo Gerichte entschieden haben, steht das Urteil — auch wenn es gegen die Erwartung geht.
Wer entscheidet was in dieser Republik — und was passiert, wenn ein Amt und eine private Entscheidung nicht zusammenpassen. Beides mit Datum und Fundstelle: Sechzehn Ressorts, Gesundheitspolitik und der Fall Spahn.