Heute 20 Angriffe aus 7 Adressen in 5 Ländern. Nach bisherigem Stand kein Zugang, keine Daten abgeflossen.
Jeder Versuch wird mit Zeit, Herkunft und Ziel protokolliert und dauerhaft gesichert. Eigene Geräte und eigene Prüfungen sind nicht mitgezählt.
Wer im Bürgergeld krank wird, geht zum Arzt wie alle anderen – die Rechnung zahlt die Krankenkasse aus Beiträgen. Der Bund erstattet davon nur etwa ein Drittel. Die Differenz tragen die Versicherten, nicht der Staat, dessen Aufgabe es ist.
Grafik zum Teilen – jede Zahl mit Fundstelle. Antippen für die volle Größe.
Die Seite ist frei zugänglich: die Dossiers, die Zahlen, alle Quellen. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Passwort. Berichten Sie ab 20:00 Uhr.
Das ist meine Meinung, keine Tatsachenbehauptung: Wer ein Land regiert, sollte an der Spitze jedes Ressorts jemanden haben, der das Feld von innen kennt – nicht nur die Sprechzettel. Bei der Gesundheit heißt das: jemand, der weiß, was eine Schicht mit zwei fehlenden Stellen bedeutet. Deshalb finde ich gut, was Dr. Bea Merscher macht: Sie kritisiert nicht nur, sie legt ein eigenes Vorschlagspapier vor – 135 Seiten, mit Zahlen und Quellen, für jeden nachlesbar. Und sie hat eine offene Community, in der jeder willkommen ist. Dazu gehört ihr Forderungspapier mit 32 Punkten an Bundesregierung und Länder.
Es kann nicht sein, dass jemand, der im Mai 2025 noch gesagt hat, als Gesundheitsminister wäre er nicht erfolgreich, jetzt entscheidet, den Kränksten der Kranken und den Ärmsten der Armen vieles zu streichen. ▶️ Das Video dazu hier ansehen →
394,7 Mrd. € ist der Anteil des Bundes. Gesamtstaatlich — Bund, Länder, Gemeinden und EU — sind es 2027 1,04 Billionen Euro, erstmals mehr als eine Billion.
Von jedem Euro, den der Bund an Steuern einnimmt, gehen 28 Cent in Rüstung — und 3,6 Cent in Gesundheit. Rechnet man alle Ebenen zusammen, sind es 10,5 Cent und 1,4 Cent je Steuer-Euro. Dazu kommen 118,7 Milliarden Euro neue Schulden, mehr als je zuvor.
Für jeden Menschen mit Bürgergeld zahlt der Bund rund ein Drittel dessen, was die Behandlung tatsächlich kostet. Die Differenz tragen die Beitragszahler — rund 10 Mrd. € pro Jahr, seit mindestens 2016 durch zwei IGES-Gutachten belegt und bis heute nicht korrigiert. Wäre diese Rechnung beglichen, stünde in den Kassen genau das Geld, das jetzt als „Sparpaket“ bei Patienten, Ärzten und Kliniken geholt wird.
Diese Fragen sind unsere Bewertung, keine Tatsachenbehauptung — die Zahlen darin sind einzeln belegt: Bundesetat 2027 (Regierungsentwurf), IGES-Gutachten 2016 und 2022, McKinsey 2026. Alle Fundstellen stehen in den Blöcken darunter und im Abschnitt Quellen.
Für die Versorgung von Bürgergeld-Beziehenden deckt der Bund nur 38 bis 39 % der tatsächlichen Kosten. Das belegen zwei IGES-Gutachten: 2016 fehlten 9,6 Mrd. € (gezahlt 90,36 € im Monat, kostendeckend wären 275,31 € gewesen), 2022 fehlten 9,2 Mrd. € (108,48 € statt 311,45 €). Heute zahlt der Bund 144,04 € im Monat — die Lücke liegt bei rund 10 Mrd. € pro Jahr, Jahr für Jahr.
Deshalb klagen 79 Krankenkassen gegen die Bundesrepublik: Beschluss des Verwaltungsrats am 11. September 2025, Klage eingereicht Anfang Dezember 2025 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, erweitert im Februar 2026. Die Kassen wollen klären lassen, ob Beitragsgelder für eine staatliche Aufgabe verwendet werden dürfen.
Quellen: GKV-Spitzenverband, Klage gegen die Bundesrepublik (IGES-Gutachten 2016 und 2022) · Geschäftsbericht: 10-Milliarden-Euro-Klage. Nicht mit den 14,3 Mrd. € des Einzelplans Gesundheit zu verrechnen — das ist der Bundesetat, hier geht es um Beitragsgelder der Kassen.
Quellen: Regierungsentwurf Haushalt 2027, Bundestag hib 641/2026 und 650/2026; Einzelpläne 11, 14 und 15; Steuerschätzung Oktober 2026 (gesamtstaatlich 1,04 Billionen €). Nach der Oktober-Schätzung liegt der Bundesanteil bei 398,6 Mrd. € — wir nennen die Zahl aus dem Regierungsentwurf, damit alle Posten aus derselben Quelle stammen. „Gesundheit“ ist der Bundesanteil (Einzelplan 15) — die Krankenkassen finanzieren sich überwiegend aus Beiträgen; dort klafft 2027 eine Deckungslücke von 15,3 Mrd. €, bis 2030 rund 40 Mrd. €. Alle Zahlen mit Fundstelle im Abschnitt Quellen.
Was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Änderungen mit der Notfallreform ab 2027 für Versicherte, Praxen und Kliniken bedeuten – mit Fundstellen aus Gesetzestexten, Drucksachen, Gerichtsentscheidungen und amtlichen Statistiken.
Die Krankenkassen haben kein Geld mehr.
Nicht, weil zu viele Menschen krank sind. Sondern weil der Bund seine eigene Rechnung nicht bezahlt: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Das Geld fehlt — bei Patienten, Ärzten, Krankenhäusern.
Warum? In 60 Sekunden erklärt ↓| Rechnung pro Kopf und Monat (IGES 2022) | Euro |
|---|---|
| Was die Behandlung tatsächlich kostet | 311,45 |
| Was der Bund dafür zahlt | 108,48 |
| Fehlt in der Kasse — pro Mensch, pro Monat | 202,97 |
Diese Seite ist lebendig. Zahlen, Quellen und Klagen werden laufend ergänzt —
ein- bis zweimal am Tag. Wer sie verlinkt, verlinkt nicht einen alten Artikel, sondern den aktuellen Stand.
Redaktionen, Vereine, Initiativen: bitte dauerhaft verlinken — nicht kopieren, sondern verlinken,
damit die Leserinnen und Leser immer die belegte Fassung sehen.
Stand dieser Seite: wird geladen
Am 6. Mai 2025, dem Tag der Vereidigung der neuen Regierung, sagte Carsten Linnemann im phoenix-Interview: „Wenn sie mich jetzt aufgestellt hätten als Gesundheitsminister, wäre ich wahrscheinlich nicht erfolgreich gewesen.“ ab Minute 4:41. Gut ein Jahr später übernahm er genau dieses Amt – am 29. Juli 2026.
Video bei YouTube ansehen →Fundstelle: phoenix, „Carsten Linnemann im phoenix-Interview zur Regierungsbildung“, 06.05.2025 (YouTube, Kanal phoenix); Zitat und Zeitmarke nach STERN, 24.07.2026 („Linnemann fliegt alte Bemerkung um die Ohren“). Amtsübernahme: BMG, 29.07.2026.
Jedes Bundesministerium mit seinem Einzelplan: Ausgaben 2026 und die Veränderung zum Vorjahr. Ein Tippen führt zur ausführlichen Karte — dort stehen zusätzlich Stellen, die zwei größten Ausgabepositionen und der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs. Alle Einzelpläne im Detail.
| Befund | Zahl |
|---|---|
| Vermögen der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 | 21,34 Mrd. € |
| Vermögen 2022 / 2023 | 10,16 / 8,34 Mrd. € |
| Vermögen 2024 | 1,71 Mrd. € |
| Vermögen 2025 (vorläufig, wieder aufgefüllt – vor allem über höhere Zusatzbeiträge) | 5,2 Mrd. € |
| Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen mit Verlusten aus Immobilienfonds | mind. 17 |
| Krankenkassen mit Geld in „leistungsgestörten“ Anlagen (Bundesregierung, Sept. 2026) | 12 Kassen, rund 1,1 Mrd. € |
| Sicher verloren davon (Antwort der Bundesregierung; im Juli war noch von 170 Mio. € die Rede) | mind. 400 Mio. € |
| Rücklagen der 58 bundesunmittelbaren Kassen (31.12.2025) | rund 2,9 Mrd. € |
Das ist kein Gerücht und keine Prognose – es steht im Gesetz. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 228).
| Änderung | alt | neu | ab |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz: Festzuschuss Regelversorgung | 60 % | 50 % | 01.01.2027 |
| Zahnersatz mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge | 70 % | 60 % | 01.01.2027 |
| Zahnersatz mit 10 Jahren lückenloser Vorsorge | 75 % | 65 % | 01.01.2027 |
| Arzneimittel-Zuzahlung: mindestens / höchstens | 5 / 10 € | 7,50 / 15 € | 01.01.2027 |
| Zuzahlung Krankenhaus, je Tag | 10 € | 15 € | 01.01.2027 |
| Zuzahlung Heilmittel und Pflege, je Verordnung | 10 € | 15 € | 01.01.2027 |
| Zuzahlung bei Rettungseinsatz / Notfalltransport (Entwurf Notfallreform, § 30 SGB V) | – | 10 € | nach Verkündung |
| Beitragsbemessungsgrenze (Mehrbelastung bis rund 26 €/Monat, hälftig) | – | +300 €/Monat | 2027 |
| Vergütung der Mutterschaftsvorsorge in der Praxis (Anspruch der Schwangeren bleibt) | außerhalb des Budgets | im Budget | 01.01.2027 |
| Beitragszuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Partner (§ 242b SGB V) | 0 | +2,5 % | 01.01.2028 |
Mitversicherter Partner, 3.500 € brutto beim Mitglied:
87,50 € im Monat · 1.050 € im Jahr
Das ist unsere eigene Rechnung aus dem Gesetzeswortlaut – keine Statistik. Dazu kommen die gestiegenen Zuzahlungen. Es trifft genau die Haushalte, die schon jetzt jeden Monat rechnen.
Den Zuschlag zahlt das Mitglied allein, ohne Arbeitgeberanteil. Ausgenommen sind u. a. Eltern von Kindern unter 12 Jahren und von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige (ab Pflegegrad 2), Menschen ab Rentenalter sowie bei Pflegegrad 3 oder einem GdB ab 60 (§ 242b SGB V).
Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/6808 vom 01.07.2026. Abstimmung im Bundestag am 15.10.2026, Bundesrat am 16.10.2026. Geplantes Inkrafttreten: nach Verkündung, in Teilen zum 01.01.2027. Angehängt sind die zwölf Änderungen am Spargesetz (siehe oben).
| Was sich ändert | Was im Entwurf steht |
|---|---|
| Rettungsdienst wird Kassenleistung (§ 30 SGB V) | Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Notfalltransport werden ein eigener Leistungsbereich der Krankenkassen – bisher nur Fahrtkostenerstattung. |
| Neue Zuzahlung im Notfall | 10 € je notfallmedizinischer Versorgung oder Notfalltransport; folgen beide direkt aufeinander, nur einmal. |
| Integrierte Notfallzentren (§ 123 SGB V) | Notaufnahme, Notdienstpraxis der KV und zentrale Ersteinschätzung an einem Ort. Kliniken und KVen sind zur Beteiligung verpflichtet; Standorte legt der erweiterte Landesausschuss fest, sonst das Land. |
| Ersteinschätzung entscheidet, wo behandelt wird | Wer nicht in die Notaufnahme gehört, wird in die Notdienstpraxis oder eine Kooperationspraxis weitergeleitet bzw. bekommt einen Termin vermittelt. Kliniken ohne Notfallzentrum werden nur bezahlt, wenn die Ersteinschätzung die Behandlung dort vorsieht (§ 120 Abs. 3b). |
| Öffnungszeiten der Notdienstpraxen | Wochenende und Feiertage 9–21 Uhr, Mittwoch und Freitag 14–21 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 18–21 Uhr. |
| 116 117 wird Akutleitstelle (§ 75 Abs. 1c) | Vorgabe: 75 % der Anrufe in 3 Minuten, 95 % in 10 Minuten angenommen. Akute Facharzttermine ohne Überweisung. Hausbesuch nur, wenn Praxis, Notdienstpraxis und Telefon nicht reichen. |
| Kinder | Kinder- und Jugendnotfallzentren können festgelegt werden. Wo keines entsteht, ist telemedizinische Unterstützung durch Kinderärzte vorgesehen. |
| Wer zahlt | Die Beitragszahler über die Krankenkassen, gemeinsam mit den KVen (§ 105 Abs. 1b); private Versicherer tragen 7 %. Der Bund gibt 225 Mio. € aus dem Sondervermögen für die Digitalisierung (2027–2031). |
| Was gespart werden soll | Langfristig rund 1,2 Mrd. € jährlich für die Kassen – vor allem weniger Transporte (370 Mio. €), weniger Notarzteinsätze (223 Mio. €) und eine Abgabe der KVen (705 Mio. €). Laut Entwurf eine Schätzung. |
Die Idee, Patienten besser zu steuern, ist richtig. Aber die Rechnung geht nur auf, wenn es die Praxen gibt, in die gesteuert wird – und genau deren Vergütung wird ab 2027 gedeckelt. Die KBV kritisiert: Der Ausbau des Notdienstes soll aus den nun budgetierten Praxisvergütungen bezahlt werden. Wer bei 60,6 % Exit-Block in den Notaufnahmen eine Milliarde einsparen will, muss erklären, wo die Patienten hin sollen.
Meine Meinung zum GKV-Spargesetz: Wer ein so großes System umbaut, sollte die einbeziehen, die es täglich tragen. Ich finde gut, dass Dr. Bea Merscher nicht bei der Kritik stehen bleibt, sondern ein durchgerechnetes Vorschlagspapier vorlegt – 135 Seiten, mit Quellen – und eine Community, in der jeder mitreden kann. Ihre 32 Forderungen an Bund und Länder stehen im Forderungspapier.
| Möglichkeit | Volumen |
|---|---|
| Bund trägt die Kosten der Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende vollständig – heute lässt er die Kassen „auf rund zwei Dritteln der Kosten" sitzen | rund 10 Mrd. €/Jahr |
| Fehlinvestitionen aufklären statt Beiträge erhöhen (möglicher Schaden) | bis 1,1 Mrd. € |
| Zahlungen des Bundes an den Gesundheitsfonds 2027 laut Regierungsentwurf: 12,5 statt 14,5 Mrd. € – weniger, statt mehr (ein Darlehen läuft aus) | − 2 Mrd. € |
| Grundlohnrate 2027, bekanntgegeben 15.09.2026 – darauf ist der Anstieg der Vergütungen für Praxen und Kliniken gedeckelt; der Abschlag von einem Prozentpunkt ist schon abgezogen | 3,42 % |
Der Bund legt seinen Anteil per Gesetz selbst fest – die Pauschale für Bürgergeld-Beziehende und den Bundeszuschuss (§ 221 SGB V), nicht nach tatsächlichen Kosten. Reicht das Geld nicht, muss er nicht nachzahlen. Gespart wird dabei nicht bei den Bürgergeld-Beziehenden selbst: Sie bleiben voll versichert. Die Lücke tragen andere.
| Wer | Wie er zahlt |
|---|---|
| Arbeitnehmer mit normalem Einkommen | Über den Beitrag – und zwar auf das ganze Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. |
| Betriebe und Arbeitgeber | Sie tragen die Hälfte des Beitrags mit – jede Lücke im Fonds ist auch eine Lohnnebenkosten-Frage. |
| Kranke und chronisch Kranke | Über höhere Zuzahlungen und den niedrigeren Zahnersatz-Zuschuss – abhängig davon, wie oft jemand krank ist, nicht vom Einkommen. Die Belastungsgrenze (2 % des Jahreseinkommens, chronisch Kranke 1 %, § 62 SGB V) deckelt die Zuzahlungen, Zahnersatz fällt größtenteils nicht darunter. |
| Alleinverdiener-Familien | Ab 2028 über den Zuschlag von 2,5 % für den beitragsfrei mitversicherten Partner (§ 242b SGB V). |
| Hohe Einkommen | Auf den Teil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze: nichts. |
| Privatversicherte und Beamte | Gar nicht – sie zahlen nicht in den Gesundheitsfonds. |
Die Bundesregierung argumentiert: Ohne Eingriffe wären die Beiträge 2027 noch stärker gestiegen – zulasten von Arbeitsplätzen und Lohnnebenkosten. Der Bundeshaushalt sei durch die Schuldenbremse gebunden, die Belastungsgrenze schütze Menschen mit wenig Geld. Das Bundesverfassungsgericht hat die Finanzstabilität der Krankenversicherung 2025 als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt. Ob die Verteilung gerecht ist, ist eine politische Frage. Belegt ist, wer sie trägt.
| Befund | Anteil |
|---|---|
| Überfüllung (Stufen 4–6 von 6) im untersuchten 24-Stunden-Zeitraum | fast die Hälfte |
| davon schwere bis gefährliche Überfüllung (Stufen 5–6) | rund 13 % |
| Exit-Block: Patienten können nicht auf Normal- oder Intensivstation verlegt werden | 60,6 % |
| Erschöpfte Kapazität an die Rettungsleitstelle gemeldet | 32,1 % |
| davon trotzdem Notfallpatienten angefahren | 79,1 % |
| Unbesetzte Stellen in Medizin oder Pflege | 63,1 % |
Hier steht, was Behörden, Gerichte und Rechnungshof festgestellt haben. Wo nur ein Vorwurf existiert, steht das dabei. Das Wort „Verbrechen" fällt hier nicht: Strafbar ist etwas erst, wenn ein Gericht es feststellt – und das ist in keinem dieser Fälle geschehen.
Wichtig: Das war Steuergeld aus dem Bundeshaushalt, kein Beitragsgeld der Krankenkassen.
| Befund (Bundesrechnungshof, Bericht an den Haushaltsausschuss, Juli 2025) | Zahl |
|---|---|
| Gekaufte Schutzmasken | 5,8 Mrd. Stück für rund 5,9 Mrd. € |
| Davon im Inland verteilt | 1,7 Mrd. Stück |
| Vernichtet oder noch zu vernichten | mehr als die Hälfte |
| Kosten für Lager, Logistik, Vernichtung, Beratung (bis 2024) | 517 Mio. € |
| Klagen von Lieferanten gegen das Ministerium, Streitwert | 2,3 Mrd. € (zzgl. Zinsen) |
Der Umbau der Krankenhäuser (Transformationsfonds, 2026–2035) sollte zur Hälfte – 25 Mrd. € – aus Beitragsgeld der Krankenkassen bezahlt werden. Ein Gutachten des früheren BSG-Präsidenten Schlegel hielt das für zweckwidrig. Mit der Weiterentwicklung der Krankenhausreform (Bundestag, 06.03.2026) soll der Bundesanteil nun aus dem Sondervermögen kommen. Die Kritik hat hier gewirkt.
Betroffen sind 74.355.296 gesetzlich krankenversicherte Menschen (BMG, Stand 01.09.2026) – neun von zehn Einwohnern. Es gibt kein „mich betrifft das nicht".
| Verteilweg | Anzahl |
|---|---|
| gesetzlich Versicherte | 74.355.296 |
| Krankenkassen | 93 |
| Arztpraxen in der vertragsärztlichen Versorgung | 97.973 |
| Ärztinnen und Psychotherapeuten in der Versorgung | 191.875 |
| davon hausärztlich / Kinder- und Jugendmedizin | 55.934 / 8.617 |
| öffentliche Apotheken | 16.601 |
| Kindertageseinrichtungen mit 3,98 Mio. Kindern | rund 61.000 |
Es geht um zwei Vorhaben: das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (in Kraft, Einspruchsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228) und die Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 21/6808), an die die Koalition zwölf Änderungen am Spargesetz angehängt hat (Ausschussdrucksache 21(14)107).
| Verfahren | Ergebnis | |
|---|---|---|
| Eilanträge zweier Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren | Am 09.07.2026 abgelehnt (BVerfG, Pressemitteilung 41/2026). Nur Eilrechtsschutz – über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist nichts entschieden. Die Pressemitteilung nennt keine Aktenzeichen. | BELEGT |
| Vergleichsfall: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (Pharma-Abschläge) | Verfassungsbeschwerden erfolglos (Beschluss 07.05.2025, 1 BvR 1507/23 u. a.). Die Finanzstabilität der GKV gilt als überragend wichtiges Gemeinwohlziel; Leistungserbringer dürfen in die Kostendämpfung einbezogen werden. Das macht Klagen über die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) schwer. | BELEGT |
| Klage der Krankenkassen wegen zu niedriger Bürgergeld-Pauschalen | Läuft; erstinstanzlich LSG Nordrhein-Westfalen, Ziel: Vorlage nach Art. 100 GG. Gutachten Prof. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts a. D.) für den GKV-Spitzenverband: Beitragsgelder dürfen keine Staatsaufgaben finanzieren; Unterdeckung rund 10 Mrd. €/Jahr. | VERBANDSANGABE |
| Weg | Wer kann | Frist | Einschätzung |
|---|---|---|---|
| Abstrakte Normenkontrolle Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG | Jede Landesregierung (ohne Quorum), Bundesregierung, ¼ des Bundestags | keine | Stärkster Hebel. Grüne und Linke erreichen kein Viertel – realistisch ist ein Land. |
| Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG | Wer selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist – z. B. ein Alleinverdiener-Ehepaar wegen § 242b SGB V | 1 Jahr ab Inkrafttreten: sicherheitshalber bis Ende Juli 2027 | Bester Einzelpunkt: Partnerzuschlag (Art. 6 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG, Vertrauensschutz). Oft muss erst der Fachrechtsweg ausgeschöpft werden. |
| Über das Sozialgericht Widerspruch → Klage → Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG | Jeder mit Bescheid: Zuzahlung, Festzuschuss, Beitrag, Zuschlag | Widerspruch 1 Monat nach Bescheid, kostenlos | Der Weg, den das Schlegel-Gutachten empfiehlt: mehrere Musterklagen an verschiedenen Sozialgerichten, damit ein Gericht vorlegt. |
| Organstreit Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG | Nur Abgeordnete und Fraktionen | 6 Monate ab 10.07.2026: etwa bis 10.01.2027 | Betrifft nur das Verfahren; selbst ein Erfolg hebt das Gesetz meist nicht auf. |
| Eilantrag vor dem 01.01.2027 | wie oben | – | Karlsruhe stoppt Gesetze im Eilverfahren sehr selten. |
| Im Einzelfall die Leistung erstreiten | Schwer und chronisch Kranke ohne Standardtherapie | Widerspruch, ggf. Eilantrag beim Sozialgericht | § 2 Abs. 1a SGB V (BVerfG 06.12.2005, „Nikolausbeschluss"); LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 373/22 B ER. |
| Petition Art. 17 GG | Jeder | 30.000 in 6 Wochen | Kein Rechtsmittel, aber Pflichtanhörung im Bundestag. |
Gegen das Gesetz als Ganzes stehen die Chancen schlecht. Gezielt angreifbar sind der Partnerzuschlag und die Finanzierung der Bürgergeld-Beiträge – am wirksamsten über eine Landesregierung oder die Kassen. Für eine echte Klage braucht es eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozial- bzw. Verfassungsrecht.
Sechzehn Ministerien, sechzehn Einzelpläne — und die Frage, wo das Geld wirklich liegt.
Grundlage sind die Beratungsberichte des Bundesrechnungshofs zu jedem Einzelplan — also die amtlichen Prüfberichte zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026. Jede Karte nennt Ausgaben, Veränderung zum Vorjahr, Stellen und die zwei größten Ausgabepositionen; der jeweilige BRH-Bericht ist unten in der Karte verlinkt.
Die Zahlen sind der Regierungsentwurf (520,48 Mrd. € Gesamtausgaben). Der Bundestag hat am 28.11.2025 524,54 Mrd. € beschlossen, also 4,06 Mrd. € mehr; einzelne Einzelpläne weichen dadurch ab (Beispiel Arbeit und Soziales: 197,34 Mrd. € im Beschluss statt 197,41 Mrd. € im Entwurf). Zum Vergleich: der Soll-Ansatz 2025 lag bei 502,55 Mrd. €. ENTWURF Quelle: Bundestag, Haushaltsgesetz 2026
Die Einzelpläne zeigen nur den Kernhaushalt. Sondervermögen — etwa das Sondervermögen Bundeswehr, der Klima- und Transformationsfonds oder die Infrastrukturgesellschaften — laufen daneben und tauchen in keiner dieser Karten auf. Wer Verteidigung oder Verkehr nur an diesen Zahlen misst, unterschätzt beide.
Arbeitsmarkt, Rente, Grundsicherung, Arbeitsschutz
Streitkräfte, Beschaffung, militärische Sicherheit
Straße, Schiene, Luftfahrt, Wasserstraßen
Forschung, Technologiepolitik, Raumfahrt
Gesundheitswesen und gesetzliche Krankenversicherung
Polizei, Katastrophenschutz, Migration, Verwaltung
Bildung mit den Ländern, Familie, Gleichstellung
Steuern, Bundeshaushalt, Schuldenverwaltung
Entwicklungszusammenarbeit, globale Projekte
Wirtschaft, Märkte, Energie und Energiewende
Wohnungsbau, Mietrecht, Stadtentwicklung
Agrar, Lebensmittel, ländliche Räume, Tierschutz
Diplomatie, Botschaften, EU und UN
Naturschutz, Treibhausgase, Endlager
Digitale Infrastruktur, Verwaltungsmodernisierung
Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, Verbraucherrechte
Die Karten sind nach Ausgabenvolumen sortiert. „Positionen" sind die Ausgabetitel über 100 Mio. € aus Tabelle 1 des jeweiligen BRH-Berichts — nicht die vollständige Ausgabenstruktur. Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) enthält den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung und ist deshalb mit Abstand der größte Posten. Ausführlicher, mit Chronik und Quellenlage: Ressorts, Gesundheitspolitik und der Fall Spahn.
Diese Seite ist kein Sprechakt einer Partei. Sie stellt Beträge, Paragrafen, Aktenzeichen und Termine zusammen, die jeder selbst nachprüfen kann. Wo etwas nicht belegt ist, steht das ausdrücklich dabei.